Pflichtmitteilung vom 12.04.2018

nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Fielmann AG stellt Weichen für die Zukunft, ernennt Marc Fielmann zum weiteren Vorstandsvorsitzenden

Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung am 12. April 2018 das Vorstandsmitglied Marc Fielmann neben Günther Fielmann zum weiteren Vorstandsvorsitzenden ernannt (§ 84 Abs. 2 AktG), so dass künftig zwei Vorstandsvorsitzende die Fielmann AG leiten werden (Doppelspitze). Zugleich wurde der Vorstandsvertrag von Herrn Marc Fielmann um weitere drei Jahre verlängert. Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde beauftragt, die Vergütung der beiden Vorstandvorsitzenden so anzupassen, dass sich die Gesamtvergütung des Vorstands durch die Doppelspitze nicht erhöht.

Die Geschäftsordnung des Vorstands der Fielmann AG wurde entsprechend angepasst. Günther Fielmann verantwortet weiterhin die strategischen Entscheidungen und behält die Richtlinienkompetenz, Marc Fielmann wird die Leitung der operativen Geschäftsführung der Fielmann AG übernehmen.

Mit der Ernennung von Herrn Marc Fielmann zum weiteren Vorstandsvorsitzenden wurde ein wichtiger Zwischenschritt im Generationswechsel des Unternehmens vollzogen.

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