Pflichtmitteilung vom 31.03.2020

nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/201

Vorstand und Aufsichtsrat der Fielmann Aktiengesellschaft beschließen Vorschlag zur Aussetzung der Dividendenzahlung

Vorstand und Aufsichtsrat der Fielmann Aktiengesellschaft hatten aufgrund der erfreulichen Geschäftsentwicklung des Geschäftsjahrs 2019 am 20. Februar 2020, also noch vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie in Deutschland, mitgeteilt, die aktionärsfreundliche Dividendenpolitik fortsetzen zu wollen und der Hauptversammlung am 9. Juli 2020 vorzuschlagen, für das Geschäftsjahr 2019 eine Dividende in Höhe von 1,95 € je Aktie auszuschütten.

Aufgrund der durch die Covid-19-Pandemie zu erwartenden negativen Auswirkungen auf Absatz, Umsatz und Gewinn der Gesellschaft, haben Vorstand und Aufsichtsrat in dieser außergewöhnlichen Situation heute beschlossen, den oben genannten Vorschlag zu revidieren und der Hauptversammlung die Aussetzung der Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2019 zur Sicherung der Liquidität vorzuschlagen.

Nach Normalisierung der Verhältnisse ist beabsichtigt, die aktionärsfreundliche Dividendenpolitik der Fielmann AG fortzuführen.

Hamburg, 31. März 2020

Fielmann Aktiengesellschaft

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